Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Die Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die Angaben über unsere Objekte stammen vom Verkäufer. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernehmen wir keine Haftung. Zwischenverkauf oder vergleichbare wirtschaftliche Verwertung, sowie Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragspartner sind vorbehalten.
§ 2 Weitergabe unserer Angebote oder Informationen sind nur mit unserer Einwilligung zulässig. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz im Falle des Zustandekommens eines Vertrages, in Höhe der Provision die im Erfolgsfall angefallen wäre.
§ 3 Der Empfänger unserer Angebote oder Informationen kann sich auf fehlende Kausalität für einen danach geschlossenen Vertrag nur berufen, wenn er seine Vorkenntnis unverzüglich nach Empfang schriftlich mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten.
Davon abweichende Provisionierung wird kenntlich gemacht. Die als „provisionsfrei“ bezeichneten Objekte, sind provisionsfrei für den Käufer.
Die Provision bei Kaufobjekten beträgt 7,14 Prozent inklusive 19 Prozent gesetzlicher Mwst. und wird fällig bei Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages oder eines Vertrages mit vergleichbarem wirtschaftlichem Erfolg, z.B. Kauf statt Miete/Pacht oder umgekehrt, auch eines Vertrages mit vom Angebot abweichenden Bedingungen oder Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Die Vertragsbeteiligten sind zur Auskunft über das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages hinsichtlich des nachgewiesenen bzw. vermittelten Objektes verpflichtet.
§ 4 Auflösung, Nichterfüllung oder Rückabwicklung des vermittelten Vertrages lassen den Provisionsanspruch unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, in jedem Falle des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages, den der Makler vermittelt hat, darauf zu achten, daß in diesem Kaufvertrag die Maklerklausel des Inhaltes aufgenommen wird, wonach der Auftraggeber dem Makler die Maklergebühr schuldet. Im Falle erfolgreicher Anfechtung des Vertrages schuldet der Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, Schadenersatz in Höhe der zu berechnenden Provision.
§ 5 Der Auftraggeber (Käufer) verpflichtet sich, in jedem Falle des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages, den Makler rechtzeitig vor der beabsichtigten Beurkundung von dem Notariatstermin zu benachrichtigen. Der Auftraggeber übernimmt ausnahmslos die Verpflichtung, den Makler vom genauen Ort und Zeitpunkt der beabsichtigten Beurkundung zu Unterrichten. Damit soll sichergestellt werden, daß der Makler an der Kaufvertragsbeurkundung teilnehmen und dafür sorgen kann, daß die Maklerklausel in den Vertrag aufgenommen wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß die rechtzeitige Benachrichtigungspflicht des Maklers vom Beurkundungstermin eine Hauptverpflichtung des Vertrages darstellt. Verstößt er gegen die Benachrichtigungspflicht, so ist er verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten.
§ 6 Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen, einschließlich der Bestimmungen über die Schriftform, bedürfen der Schriftform.
§ 7 Vereinbarter Gerichtsstand ist in jedem Falle Berlin.